Aufsichtspflicht der Eltern für „digital na(t)ives“
Wer als Elternteil glaubt, einem Minderjährigen ein Smartphone geben und sich aus der Verantwortung über die Nutzung dieses Gerätes und der damit möglichen Dienste im Netz entziehen zu können, sollte das Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld vom 15.05.2017 (Az F 120/17 EASO) lesen. Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder, auch und gerade im Netz. Weiterlesen „Mit WhatsApp vor Gericht“