UN-Kinderrechtskonvention 1989 und „Recht auf digitale Teilhabe“ 2021 – Aufforderung an die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), sich dem Verbot kommerzieller, sozial nur genannter Dienste und privater digitaler Endgeräte (Smartphones) in Schulen anzuschließen.
Von Ralf Lankau und Uwe Büsching (Kurzfassung)
Weiterlesen „Wirtschaftsinteressen vor Kindeswohl?“