Schüler-ID, Bildungs-TÜV und das falsche Menschenbild
Auf dem Weg zur Konditionierungsanstalt in einer Schule ohne Lehrer. Prof. Dr. Ralf Lankau im Gespräch mit Peter Hensinger
Über die notwendige Besinnung auf das Erziehen und Unterrichten
Auf dem Weg zur Konditionierungsanstalt in einer Schule ohne Lehrer. Prof. Dr. Ralf Lankau im Gespräch mit Peter Hensinger
Interview von René Scheu mit Carl Bossard für das IWP, das Forschungsinstitut für Schweizer Wirtschaftspolitik der Universität Luzern vom 7. Januar 2026 (gekürzte Fassung).
Warum Klarnamen im Web für den demokratischen Diskurs notwendig sind.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, plädiert für Klarnamen im Netz aus, So könnten Hass und Hetze eingedämmt, die Diskurskultur im Netz rationaler gestaltet, das Netz „entgiftet“ werden. Sofort kommt Widerspruch aus Internet-Community und Presse – als sei Meinungsfreiheit an das Recht auf Anonymität gekoppelt oder man müsse in sozial nur genannten Medien aktiv sein, um diese zu kritisieren. Eine Gegenrede.
In Australien gilt seit dem 10. Dezember 2025 das weltweit erste Verbot für kommerzielle Social-Media-Angebote für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Erst ab diesem Alter dürfen Dienste wie Facebook, Instagram & Co. genutzt werden. (1). Der entscheidende Schachzug der australischen Regierung: Die Anbieter selbst müssen die Altersabfrage organisieren und sicher stellen, dass geltende Rechtsnormen eingehalten werden.
«Gibt es dieses Jahr weisse Weihnachten?» Die Frage beschäftigt viele. Schon Wochen im Voraus werden Meteorologen bestürmt und bekniet. Doch erzwingen lässt sich der Schnee nicht, punktuell herstellen schon. Gedanken zur Unverfügbarkeit in Schule und Gesellschaft. Von Carl Bossard
Publikation der AG „Gegen die Ökonomisierung der Bildung“ in der GEW Hessen, erschienen im Dezember 2025. Das Arbeitsgruppenteam: Dr. Gabriele Frenzel, Maria Heydari, Günter Köhler, Thomas Sachs, René Scheppler, Herbert Storn, Eva Maria Wehrheim.
Australien wagt einen Schritt, den Deutschland bislang scheut: Ein konsequentes Verbot sozial sich nur nennender Medien für Kinder und Jugendliche. Das Gesetz trat am 10. Dezember 2025 in Kraft und verbietet Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Nutzung bestimmter Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok und Snapchat. Von Peter Hensinger
Die Ergebnisse der sechsten und siebten Befragungsrunde der COPSY-Studie (COrona und PSYche) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) zeigen, dass die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auch Jahre nach der Corona-Pandemie noch deutlich schlechter sind als vor der Pandemie.
Brüssel, 20.11.2025. Soziale Medien wie Tiktok, YouTube, Instagram sollten nach Ansicht des EU-Parlaments erst ab 16 Jahren erlaubt sein. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten für die Forderung nach einem entsprechenden EU-weiten Mindestalter. 13- bis 16-Jährigen solle der Zugang nur mit Zustimmung der Eltern möglich sein, heißt es in einer Mitteilung des Parlaments.
Was in der Schule gelehrt und wie unterrichtet wird, bestimmt inzwischen ein kleiner Bildungszirkel: bürokratisch abgeschottet, akademisch abgehoben und weitgehend abgekoppelt von der Schulwirklichkeit. Für die Lehrer, Schüler, Eltern sowie die Wirtschaft und Gesellschaft sind die Folgen verheerend. Interview von Beat Schaller mit Carl Bossard vom 10. November 2025 (sichtweisenschweiz.ch)